In Deutschland wurden die Europäischen Richtlinien über Elektro- und Elektronikaltgeräte und über zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Elektrogesetz (ElektroG) umgesetzt. Die Zielsetzung dieses Gesetzes ist es Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und die Wiederverwendung, Recycling und andere Formen der Wiedergewinnung zu fördern um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Anteil von Schadstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten zu veringern.
Aus dem ElektroG ergeben sich einige Verpflichtungen für Hersteller, Importeure, den Handel und die Endnutzer von Geräten, die unter das Gesetz fallen.
Die Lenovo (Deutschland) GmbH ist unter der WEEE-Reg-Nr: DE 79679404 registriert und markiert alle Lenovo Produkte, die nach dem 13. August 2006 in Verkehr gebracht wurden, in Übereinstimmung mit Anlage II des ElektroG.
Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten mit der entsprechenden Markierung gemäß ElektroG ist getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Hierfür stehen die folgenden Möglichkeiten zur Entsorgung der Altgeräte zur Verfügung.
WEEE aus privaten Haushalten und Kleinbetrieben
Private Nutzer (sowie Gewerbetreibende wie Handwerke, Ärzte, Anwälte als Nutzer) von Elektrischem und Elektronischem Equipment mit der entsprechenden WEEE Kennzeichnung dürfen diese Geräte nicht mit dem unsortierten Siedlungsabfall entsorgen, sondern müssen die Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten der öffentlich rechtlichen Entsorger nutzen. Einzelheiten zu den Entsorgungsmöglichkeiten erfahren Sie von Ihrer Kommune, aus dem Abfallkalender oder sonstigen einschlägigen Bekanntmachungen.
WEEE von allen weiteren Firmenkunden
Lenovo hat den Nutzern, die nicht als private Nutzer gelten bzw. als Kleinbetrieb anzusehen sind, für die Entsorgung von den Abfall aus Lenovo Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem 13. August 2006 in Verkehr gebracht wurden, eine passende Entsorgungsmöglichkeit anzubieten. Hierzu steht unseren Firmenkunden folgendes Online Formular zur Verfügung: http://www.earn-service.com/lenovo/form_d.htm
Für den Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten die vor dem 13. August 2006 in den Verkehr gebracht wurden sind Besitzer, die nicht von private Nutzer gelten bzw. als Kleinbetrieb anzusehen sind, für die Entsorgung verantwortlich. Dies gilt solange der Hersteller und der Besitzer sich nicht nicht anderweitig einigen. Für diesen Abfall aus den sogenannten „historischen Altgeräten“ bietet Lenovo seinen Firmenkunden die im folgenden Abschnitt vorgestellte Asset Recovery Solution an. |